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bF 17 : begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren (Führerschein ab 17)

Seit kurzem haben Sie auch die Möglichkeit bei uns unter
dem Modell Projekt bF 17 "begleitetes Fahren", einen Führerschein
mit 17 zu erwerben.

Die Antragsstellung

Es muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme am Modellversuch gestellt werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen, auch bei allen Begleitern. Die Begleiter müssen ebenfalls schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind. Der Schüler kann im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" nur die Klasse B oder BE erwerben. Bei der Antragstellung müssen die Begleitpersonen bereits angegeben werden.

Die Ausbildung

Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren mit der Ausbildung in der Klasse B/BE beginnen. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der, der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE.

Die Prüfung

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Bei bestandener Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, jedoch nicht im Ausland. Der junge Fahreranfänger darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung ein Fahrzeug führen. Die Führerscheinklasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, aufgrund des bereits erreichten Mindestalters für diese Klassen.

Die Prüfungsbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger erst nach einer Antragstellung einen Kartenführerschein. Ohne einen Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann aber auch ohne Begleitung!

Die Begleitpersonen

Der junge Fahreranfänger muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:

Bedingungen:

Mindestalter: 30 Jahre

Führerschein Klasse B: min. 5 Jahre ununterbrochener Besitz

Punkte: maximal 3 Punkte zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung

Alkohol/Drogen: unter 0,5 Promille Blutalkohol, keine sonstigen Drogen.

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf unter keinen Umständen in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahreranfänger ist der verantwortliche Fahrzeugführer.

Aufgabe

* Ansprechpartner zu sein für den jungen Fahranfänger

* soll Sicherheit beim Fahren vermitteln

* kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen

Den Begleitern wird empfohlen, eine ca. 90 min. Einweisung zu absolvieren. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.

Die Probezeit

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.(Prüfungsbescheinigung) Die Dauer der Probezeit beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis beträgt 2 Jahre.

sonstige Fragen

Welche Konsequenzen hat es, ohne Begleiter zu fahren ?
Die Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden ?
Nach frühestens sechs Monaten, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

bF 17

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  • Ausbildung
  • Prüfung
  • Prüfungsbescheinigung
  • Begleitperson
  • Probezeit
  • sonstige Fragen
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